Nach der Fahrlehrerlaubnis BE ist die Erweiterung um die Klasse A sinnvoll. Durch die Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A1 und M werden die Fahrschüler frühzeitig angesprochen und Sie als Fahrlehrer sind dann der erste Ansprechpartner für die Ausbildung in der Klasse B. Die Fahrlehrererlaubnis der Klasse A ist auch Voraussetzung für den Seminarleiter ASP, FSF und ASF.
Auf Sie warten spannende Tätigkeiten. Fahrfreude vermitteln, Begeisterung für das Fahren mit dem Zweirad wecken und den Fahrschüler auf dem Motorrad begleiten sind nur einige neue Möglichkeiten.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse A dauert 1 Monat. Sie umfasst 160 Unterrichtseinheiten und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Eine Fahrprüfung müssen Sie ebenfalls ablegen.
Die Voraussetzungen für die Fahrlehrererlaubnis A:
Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
mind. 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2
Unser Angebot …
1 Monate Vollzeitkurs mit mindestens 160 Stunden
die gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden sind im Angebot enthalten
… und das Service-Paket der Fahrlehrerfachschule Fürth:
grundlegend benötigte Fachliteratur
inklusive Trainingstag für Grundfahraufgaben
einschließlich intensiver und individueller Prüfungsvorbereitung