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Zur Weiterbildung "Zeit absitzen"? Nicht bei uns!

Pflichtweiterbildung nach § 53 FahrlG

Von jedem Fahrlehrer wird innerhalb von vier Jahren die Teilnahme an einem dreitägigen Fortbildungsseminar gefordert, um seine Ausbildungserlaubnis aufrecht zu erhalten. Eine Aufteilung auf einzelne Tage ist möglich, allerdings müssen dann insgesamt vier Tage Fortbildung absolviert werden.

Die Fortbildungspflicht verringert sich um jeweils einen Tag auf bis zu einen Tag, wenn der Fahrerlehrer innerhalb der Frist an einer Fortbildung für ASF- oder FES-Moderatoren oder einer Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teilgenommen hat.

Unser Angebot …

  • § 53 Fahrlehrerfortbildung (alt § 33a)
  • 3 Tage Vollzeitkurs, auch als Einzeltage buchbar
  • § 53 Fahrlehrerfortbildung Motorrad – Spezial
  • § 53 (3) Ausbildungsfahrlehrerfortbildung
  • variables Kurssystem:
    • Sie wählen die Themen nach Ihren Bedürfnissen aus, mehrere Räume – unterschiedliche Themen
    • Kombinationsmöglichkeit mit Seminarleiterfortbildung ASF / FES und Ausbildungsfahrlehrerfortbildung
    • Grundlegend benötigte Fachliteratur kostenlos