Sie möchten einen Praktikanten ausbilden und Ihre jahrelange Erfahrung an den Nachwuchs weitergeben? In der Fahrlehrerfachschule Fürth erhalten Sie die benötigte Qualifikation.
Unser Angebot …
5 Tage Vollzeitkurs
Grundlegend benötigte Fachliteratur kostenlos
Voraussetzungen:
Fahrlehrerlaubnis Klasse BE und mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
Ein Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.
Der Fahrschulinhaber muss die Fahrschulerlaubnis Klasse BE mindestens 3 Jahre besitzen
Eine Fahrschule wird unter den folgenden Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule anerkannt:
der Inhaber oder der verantwortliche Leiter ist selbst Ausbildungsfahrlehrer
der Inhaber oder der verantwortliche Leiter hat sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen
Als Ausbildungsfahrlehrer unterliegen Sie alle vier Jahre einer eintägigen Fortbildungspflicht.
Fahrlehrer, die vor Ablauf des 31.12.2017 berechtigt waren, Fahrlehreranwärter auszubilden, müssen an dieser Fortbildung erstmalig spätestens zum 31.12.2019 teilgenommen haben.