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Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer

Sie möchten einen Praktikanten ausbilden und Ihre jahrelange Erfahrung an den Nachwuchs weitergeben? In der Fahrlehrerfachschule Fürth erhalten Sie die benötigte Qualifikation.

Unser Angebot …

  • 5 Tage Vollzeitkurs
  • Grundlegend benötigte Fachliteratur kostenlos

Voraussetzungen:

  • Fahrlehrerlaubnis Klasse BE und mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  • Ein Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.
  • Der Fahrschulinhaber muss die Fahrschulerlaubnis Klasse BE mindestens 3 Jahre besitzen

Eine Fahrschule wird unter den folgenden Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule anerkannt:

  • der Inhaber oder der verantwortliche Leiter ist selbst Ausbildungsfahrlehrer
  • der Inhaber oder der verantwortliche Leiter hat sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen

Als Ausbildungsfahrlehrer unterliegen Sie alle vier Jahre einer eintägigen Fortbildungspflicht.

  • Fahrlehrer, die vor Ablauf des 31.12.2017 berechtigt waren, Fahrlehreranwärter auszubilden, müssen an dieser Fortbildung erstmalig spätestens zum 31.12.2019 teilgenommen haben.