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Wie werde ich Fahrlehrer?

Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, wird eine Fahrlehrerlaubnis benötigt. Die Erlaubnis wird Ihnen auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zunächst für die Klasse BE erteilt. Sie können dann in Weiterbildungen die Klassen A, CE und DE erwerben.

Die Fahrlehrerausbildung in der Klasse BE ist der Einstieg in den Fahrlehrerberuf. In diesem Lehrgang werden Sie theoretisch und praktisch für den Fahrlehrerberuf in den Fächern Pädagogik, Technik, Recht, Fahrlehrerrecht und Verkehrsverhalten vorbereitet.

Fahrlehrerausbildung allgemein V04

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE können Sie unabhängig von Ihrem Beruf und Ihrer bisherigen Tätigkeit erwerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein, es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
    • Die geistige und körperliche Eignung weisen Sie durch ein ärztliches Zeugnis nach.
    • Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein Führungszeugnis überprüft, das Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen.
    • Die fachliche Eignung zum Fahrlehrer weisen Sie durch die erfolgreich abgelegten Fahrlehrerprüfungen nach.
  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Mit der Ausbildung können Sie jedoch bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.
    • Sie müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen.
    • Sie benötigen die Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf.
    • Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt:
      • Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
      • fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife.
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE müssen Sie mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B sein. Die Fahrerlaubnis Klasse BE muss bei Lehrgangsbeginn vorhanden sein.

Für die Ausbildungen und Lehrgänge stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bieten unkomplizierte Hilfe bei der Bewältigung der Behördengänge an.